AVV
Stand: 01.06.2026 · Version 1.0
Stand: 01.06.2026 · Version 1.0
gemäß Art. 28 DSGVO
zwischen
Wanloc UG (haftungsbeschränkt)
Markt 5, 57072 Siegen · avv@wanloc.de
als Auftragsverarbeiter (im Folgenden: WANLOC)
und
[Firmenname des Kunden]
[Adresse] · [E-Mail]
als Verantwortlicher (im Folgenden: Auftraggeber)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Vertragsparteien gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Auftraggeber nutzt die Website-as-a-Service (WaaS) von WANLOC zur Erstellung und zum Betrieb von Websites. Im Rahmen dieser Nutzung verarbeitet WANLOC als technischer Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach den dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
Dieser AVV ist Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WANLOC und gilt ergänzend zu diesen. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem AVV und den AGB geht der AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
WANLOC verarbeitet im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der WaaS, insbesondere:
Die Bereitstellung der WaaS-Plattform erfolgt über Subdomains auf von WANLOC betriebenen .de-Domains. WANLOC betreibt mehrere .de-Domains auf derselben Serverinfrastruktur (SiteGround, EU). Die zugewiesene Subdomain kann auf wanloc.de oder auf einer anderen von WANLOC betriebenen .de-Domain liegen. Unabhängig davon, welche Domain für die Subdomain des Auftraggebers verwendet wird, gelten stets dieselbe technische Infrastruktur, dieselben Unterauftragsverarbeiter, derselbe Serverstandort (EU) und dieselben Datenschutzbedingungen. Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt.
| Datenkategorie | Beispiele |
|---|---|
| Kontaktdaten | Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (aus Kontaktformularen |
| Verbindungsdaten | IP-Adressen, Browser-Typ, Betriebssystem, HTTP-Header |
| Nutzungsdaten | Seitenaufrufe, Klickpfade, Sitzungsdauer, Zeitstempel |
| Unternehmensdaten | Firmenname, Adresse, Umsatzsteuer-ID (bei B2B-Formularen) |
| Technische Metadaten | Cookie-Daten, Log-Daten, Fehlermeldungen |
Hinweis: Bitte wischen Sie bei Bedarf nach links oder rechts, um alle Tabelleninhalte zu sehen.
Die Verarbeitung dient ausschließlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten WaaS-Leistungen. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere für eigene Zwecke von WANLOC, findet nicht statt.
WANLOC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, WANLOC ist durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt WANLOC dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
Weisungen können durch den Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder über das Admin-Dashboard erteilt werden. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
Ist WANLOC der Auffassung, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzvorschriften verstößt, informiert WANLOC den Auftraggeber unverzüglich. WANLOC ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung bis zur Klärung auszusetzen.
WANLOC verpflichtet sich insbesondere zu:
Der Auftraggeber ist alleiniger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er verpflichtet sich insbesondere zu:
Der Auftraggeber erteilt WANLOC hiermit eine allgemeine Genehmigung zur Inanspruchnahme von Unterauftragsverarbeitern gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO. WANLOC verpflichtet sich, den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder des Austauschs von Unterauftragsverarbeitern zu informieren, sodass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, diesen Änderungen zu widersprechen.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses AVV sind folgende Unterauftragsverarbeiter genehmigt:
| Unterauftragsverarbeiter | Serverstandort | Zweck |
|---|---|---|
| SiteGround Spain S.L. | Deutschland | Webhosting, Serverinfrastruktur |
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WANLOC stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter durch einen Vertrag gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO gebunden sind und gleichwertige Datenschutzgarantien bieten wie dieser AVV.
Ausdrücklicher Hinweis zur Subdomain-Infrastruktur: WANLOC betreibt mehrere .de-Domains auf derselben SiteGround-Serverinfrastruktur. Alle Subdomains des Auftraggebers — unabhängig davon, ob sie auf wanloc.de oder auf einer anderen von WANLOC betriebenen .de-Domain liegen — werden durch denselben Unterauftragsverarbeiter (SiteGround Spain S.L., EU) gehostet. Es gibt keinen weiteren Hosting-Anbieter und keine weitere Jurisdiction. Der Serverstandort bleibt in allen Fällen innerhalb der Europäischen Union (Deutschland).
WANLOC trifft gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die aktuell geltenden TOMs sind in Anlage 1 zu diesem AVV dokumentiert und umfassen insbesondere:
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Verschlüsselung | TLS/HTTPS-Verschlüsselung aller Datenübertragungen; Verschlüsselung gespeicherter Daten |
| Zugriffskontrolle | Rollenbasierte Zugriffsrechte; Authentifizierungsmechanismen für Admin-Dashboard |
| Protokollierung | Aufzeichnung sicherheitsrelevanter Ereignisse zur Missbrauchserkennung und Nachverfolgbarkeit |
| Verfügbarkeit | Regelmäßige Datensicherungen; Hosting in zertifizierten EU-Rechenzentren (SiteGround) |
| Sicherheitsupdates | Zeitnahe Einspielen von Sicherheitspatches und -updates für alle eingesetzten Systeme |
| Physische Sicherheit | Zugangskontrollen zu Serverinfrastruktur durch Rechenzentrum-Betreiber (SiteGround) |
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Hinweis: Die in Anlage 1 beschriebenen TOMs können von WANLOC jederzeit weiterentwickelt und angepasst werden, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
WANLOC unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung seiner Meldepflichten gemäß Art. 33 und 34 DSGVO. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gilt:
Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung - unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis durch Ablauf der Vertragslaufzeit, Nichtzahlung oder außerordentliche Beendigung endet - gilt:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen dieses AVV durch WANLOC in angemessener Weise zu überprüfen. Hierzu gilt:
Dieser AVV tritt mit Annahme im Rahmen des Registrierungsprozesses auf wanloc.de in Kraft und gilt für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und WANLOC gemäß den AGB von WANLOC.
Der AVV endet automatisch mit Beendigung des zugrundeliegenden Hauptvertrags. Die Pflichten zur Datenlöschung gemäß § 9 und zur Vertraulichkeit gelten über das Ende des AVV hinaus.
WANLOC behält sich vor, diesen AVV bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen, der eingesetzten Systeme oder der Unterauftragsverarbeiter anzupassen. Änderungen werden nachfolgendem dreistufigen Verfahren behandelt, das sich nach der Art der Änderung richtet:
| Art der Änderung | Beispiele | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|---|
| Stufe 1: Unterauftragsverarbeiter | Hinzufügen oder Austausch eines Unterauftragsverarbeiters (z. B. neuer E-Mail-Dienst, neues Monitoring-Tool) | Vorabinformation des Auftraggebers per E-Mail vor Inkrafttreten der Änderung. Der Auftraggeber hat ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO. |
| Stufe 2: Wesentliche Änderung | Neue Haftungsklausel, neue Datenkategorie, neuer Verarbeitungszweck, wesentliche Änderung der TOMs | Information per E-Mail mit 30 Tagen Vorlauf. Aktive Neuakzeptanz via Checkbox im Admin-Dashboard erforderlich. Neue personalisierte AVV-PDF wird automatisch generiert und an beide Parteien versendet. |
| Stufe 3: Geringfügige Änderung | Tippfehlerkorrektur, Adressaktualisierung von WANLOC, redaktionelle Klarstellung ohne inhaltliche Änderung | Information per E-Mail. Keine erneute Akzeptanz erforderlich. Die bestehende AVV-ID bleibt gültig. |
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In allen Fällen gilt: Die jeweils ältere Version des AVV bleibt dauerhaft archiviert und ist unter ihrer ursprünglichen AVV-ID abrufbar. Der Auftraggeber kann jederzeit beim Admin-Dashboard einsehen, welche AVV-Version zu welchem Zeitpunkt in Kraft war.
Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung der Stufe 1 oder 2 innerhalb der mitgeteilten Frist und kann WANLOC den Betrieb ohne die betreffende Änderung nicht aufrechterhalten, sind beide Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu beenden. In diesem Fall erstattet WANLOC dem Auftraggeber den anteiligen Betrag für den noch nicht genutzten Vertragszeitraum.
Wichtig: Bei Stufe-2-Änderungen (wesentliche Änderungen) ist die Neuakzeptanz im Admin-Dashboard Pflicht. Der Zugang zur Plattform kann bis zur Akzeptanz der neuen AVV-Version eingeschränkt werden, um die DSGVO-Konformität zu gewährleisten.
Auf diesen AVV findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von WANLOC.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform und werden gemäß dem in § 12 festgelegten dreistufigen Änderungsverfahren behandelt.
Dieser AVV wird nicht durch handschriftliche Unterschrift geschlossen. Er tritt in Kraft durch die elektronische Akzeptanz des Auftraggebers im Rahmen des Registrierungsprozesses auf wanloc.de, gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO in Verbindung mit Art. 126b BGB (Textform).
Mit Abschluss der Registrierung und Aktivierung der entsprechenden Checkbox bestätigt der Auftraggeber, diesen AVV vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Die folgenden Daten werden von WANLOC bei Akzeptanz automatisch gespeichert und dienen als rechtsgültiger Nachweis der Vertragsannahme:
Diese Daten sind unveraenderlich gespeichert. Nachtraegliche Datenaenderungen fuehren zu einer Revision des AVV, aendern jedoch nicht den urspruenglichen Akzeptanzzeitpunkt.
Der Zeitpunkt und Umfang der AVV-PDF-Generierung unterscheidet sich je nach Kundentyp:
| Kundentyp | Zeitpunkt | Inhalt der AVV-PDF |
|---|---|---|
| Agenturen | Sofort nach Registrierung | Vollständig: alle Daten aus Registrierung (Firmenname, Adresse, Geschäftsfuehrer, Rechtsform, Register, USt-ID, E-Mail) |
| KMU-Kunden Schritt 1 | Sofort nach Registrierung | Partiell: nur Registrierungsdaten (Firmenname, E-Mail, Subdomain). Fehlende Felder mit Platzhalter und Hinweis: wird nach Onboarding ergänzt. |
| KMU-Kunden Schritt 2 | Nach Abschluss des Onboardings im Admin-Dashboard | Vollständig: alle Daten ergänzt. Gleiche AVV-ID, Revision -r1. Urspruenglicher Akzeptanzzeitpunkt unverändert. |
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Ändert ein Auftraggeber im Admin-Dashboard Daten, die im AVV zur Identifikation der Vertragsparteien dienen, wird automatisch eine neue AVV-Revision generiert und an beide Parteien versendet. Dies gilt für KMU-Kunden und Agenturen gleichermaßen.
| Datenänderung im Admin-Dashboard | Löst AVV-Revision aus? |
|---|---|
| Firmen- / Gewerbename | Ja |
| Adresse (Strasse, PLZ, Stadt) | Ja |
| Name des Geschäftsführers / Inhabers | Ja |
| Rechtsform | Ja |
| Handelsregisternummer o. Ae. | Ja |
| Umsatzsteuer-ID | Ja |
| Kontakt-E-Mail (Vertragskorrespondenz) | Ja |
| Telefonnummer | Nein — erscheint nicht im AVV |
| Passwort / Benutzername / Subdomain | Nein — erscheint nicht im AVV |
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Jede Revision erhält dieselbe AVV-ID wie die ursprüngliche Registrierung, ergänzt um ein Revisionssuffix:
| Ereignis | AVV-Bezeichnung |
|---|---|
| Erstregistrierung (Agentur oder KMU) | Originalversion |
| KMU Onboarding abgeschlossen | Revision |
| Erste Datenänderung im Dashboard | Revision |
| Zweite Datenänderung im Dashboard | Revision |
| WANLOC neue AVV-Textversion | Neue ID |
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Jede Revision wird automatisch an drei Stellen bereitgestellt:
Wichtig: Eine AVV-Revision ändert nicht den ursprünglichen Akzeptanzzeitpunkt und erfordert keine erneute Akzeptanz — sie aktualisiert lediglich Identifikationsdaten. Erneute Akzeptanz ist nur bei einer neuen AVV-Textversion (Level-2-Änderung gemäß § 12) erforderlich.
Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 9 DSGVO erlaubt den Abschluss eines AVV ausdrücklich in elektronischer Form. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Durch den automatischen Versand der personalisierten AVV-PDF an beide Parteien wird der Anforderung des Art. 28 Abs. 9 DSGVO vollumfänglich entsprochen (§ 126b BGB).
gemäß Art. 32 DSGVO · Wanloc UG (haftungsbeschränkt) · Stand: März 2025